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Heutzutage gibt es viele Arten, sich vor Einbruch zu schützen, wie Beispielsweise eine Outdoor– oder Indoorkamera zu installieren. Diese kleinen Helfer sind sehr praktisch, da man im besten Fall nicht nur die entwendeten Gegenstände, sondern auch die Identität des Diebes leicht feststellen kann.
Doch was sollte man tun, wenn der Fall der Fälle bereits eingetreten ist?
Ruhig bleiben und Einbruch melden
Als allererstes sollten Sie einen kühlen Kopf bewahren und darauf achten, dem Einbrecher nicht in die Quere zu kommen. Um dieses Aufeinandertreffen auszuschließen, sollten Sie möglichst vor Ihrem Haus warten und von da aus die Polizei rufen.
Falls Sie erst im Nachhinein bemerkt haben, dass bei Ihnen eingebrochen worden ist, dann passen Sie auf, keine Spuren zu verwischen. Kommen Sie nicht auf die Idee, bevor die Polizei eintritt Dinge vom Boden aufzuheben, zu saugen, Staub zu wischen oder sonst irgendwie aufzuräumen.
Sperren Sie stattdessen lieber den Zugang zu Ihrer Wohnung ab, um sich vor Schaulustigen zu schützen.
Einbruch der Versicherung melden
Nachdem Sie die Polizei verständigt haben, melden Sie den Einbruch unbedingt der Versicherung. In Deutschland haben drei von vier Haushalten eine Hausratsversicherung, die in Einbruchsfällen einspringt. Die Versicherungsgesellschaft wird einen Gutachter vorbeischicken, der den Schaden überprüft und einen Versicherungsbetrug ausschließt.
Stehlgutliste erstellen
Während Sie auf die Polizei warten, können Sie sich aber schon mal vorsichtig einen Überblick über die gestohlenen Sachen verschaffen und eine Stehlgutliste erstellen.
Achten Sie auch hier darauf, dass die Versicherung höchstwahrscheinlich nach Beweisen für die Existenz der gestohlenen Sachen verlangen wird. Suchen Sie alle Belege, die sich noch in Ihrem Besitz befinden und alle Fotos, auf denen man die gestohlenen Gegenstände sieht, zusammen.
Falls Sie gar keine Belege mehr haben sollten, reicht normalerweise auch die eidesstattliche Versicherung einer Person, die sich öfters in der Wohnung aufhält.
Sollten Bank oder Kreditkarten fehlen, lassen sie diese umgehend sperren!
Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass Sie den Diebstahl bei der Polizei anzeigen, denn ohne einen polizeilichen Bericht wird die Versicherung den Schaden nicht anerkennen!
Psychologische Betreuung
Scheuen Sie sich auch nicht, mit anderen Menschen darüber zu reden. Auch wenn Sie denken, dass dies „nur“ ein Einbruch war – Sie waren einer traumatischen Situation ausgesetzt und dies könnte sich an Ihrer Psyche bemerkbar machen.
Falls Sie Schwierigkeiten haben sollten, diesen Vorfall selbst zu verarbeiten, dann sollten Sie sich professionelle Hilfe suchen. Die Angst, dass ein erneuter Einbruch stattfinden könnte, vergeht meistens nachdem der Täter gefasst wurde.
Machen Sie sich bewusst, dass Sie nur ein zufälliges Opfer waren und dass es unwahrscheinlich ist, dass dies erneut passiert. Bewahren Sie Ruhe und schließen Sie mit diesem Erlebnis ab – das ist das Beste, was Sie tun können.
Eine Checkliste für Eilige
Hier nachfolgend alle Schritte nochmal als Checkliste.
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Ruhig bleiben und wenn möglich nicht ins Haus gehen.
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Die Polizei unter der 110 und die zuständige Hausratsversicherung anrufen.
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Falls Sie erst beim Eintreten ins Haus gemerkt haben, dass bei Ihnen eingetroffen wurde, achten Sie darauf, keine Spuren zu vernichten.
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Stellen Sie sicher, dass niemand die Einbruchstelle betritt, indem Sie den Bereich absichern.
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Falls möglich, schauen Sie sich an, was entwendet wurde und stellen Sie eine Stehlgutliste zusammen. Bestenfalls sollten Sie das Vorhandensein des Diebesguts durch Fotografien oder Kaufbelege beweisen können; notfalls reicht auch eine eidesstattliche Versicherung einer Person, die sich in der Wohnung auskennt.
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Melden Sie den entstandenen Schaden der Polizei und später auch dem Versicherungsgutachter, um die gestohlenen Gegenstände ersetzt zu bekommen.
Befolgen Sie diese Schritte und Sie werden sehen, dass sich Ihr Schadenfall schnell und zufriedenstellend für alle Parteien auflösen wird.