Man sagt ja so oft, probieren geht über studieren, aber trifft dieser Grundsatz auch auf die Problematik Raclette Grill und Elektro-Grill zu? Kann man einen Raclette-Grill wirklich auch als Elektro-Grill nutzen? Nun, alles ist wie immer eine Frage der Sichtweise.
Hurra, endlich naht der Grill-Abend!
Der Grill-Abend naht, die Freunde sind eingeladen, und der Wein ist kaltgestellt. Ein Szenario, was sich Woche um Woche und immer wieder im heimischen Ambiente wiederholt und abspielt. Alles ist vorbereitet, der Tisch ist gedeckt, und der Raclette-Grill steht an seinem Platz. Apropos Raclette-Grill, die skeptischen Gesichter der männlichen Gäste sprechen eine eigene Sprache, denn eigentlich hatten sie sich auf ein kräftiges Steak gefreut, aber es gibt Raclette. Nicht, dass wir uns hier falsch verstehen, auch das Raclette-Grillen ist ein kulinarischer Höchst-Genuss, kann aber beim Männern nicht mit einem leckeren, saftigen Steak mithalten, oder? Die Vorfreude schwindet also dahin, aber warum eigentlich? …denn es gibt keinen plausiblen Grund!
Der Raclette-Grill, vielseitig verwendbar!
Wer also beim Grillen auf was „Richtiges“ und Handfestes steht, muss nicht enttäuscht sein, wenn die kleinen Raclette-Pfännchen mit allerlei Köstlichkeiten gefüllt werden, denn auch er braucht nicht nur am Fleisch zu schnuppern. Ganz im Gegenteil, steht Man(n) nicht nur auf super dicke, argentinische Steaks, die auch für jeden Elektro-Grill eine Herausforderung sein können, so wird sein Traum doch noch wahr. Der Raclette-Grill steht auch bereit, wenn es um die Steaks geht, aber hier ist das Augenmaß gefragt, denn die dicksten sollten es vielleicht doch nicht sein, es sei denn, Man(n) bevorzugt die blutige Variante.
Auf einem Raclette-Grill bieten sich lecker eingelegte Schmetterlings- oder Minutensteaks und Bratwürste genauso an wie Garnelen und köstliche Fisch-Variationen. Für die Zubereitung von Pilzen, Kartoffeln, Zucchini oder anderem Gemüse bietet sich der Raclette-Grill allemal an und der Grundsatz, es doch einfach einmal zu probieren, hat auch hier seine Berechtigung. Also, worauf noch lange warten?